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   OLG Naumburg, 16.09.2005 - 8 WF 187/05   

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https://dejure.org/2005,7776
OLG Naumburg, 16.09.2005 - 8 WF 187/05 (https://dejure.org/2005,7776)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 16.09.2005 - 8 WF 187/05 (https://dejure.org/2005,7776)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 16. September 2005 - 8 WF 187/05 (https://dejure.org/2005,7776)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinreichende Erfolgaussichten der Rechtsverteidigung des als Vater in Anspruch genommenen Beklagten in einem Vaterschaftsfeststellungsverfahren; Darlegung ernsthafter Zweifel an seiner Vaterschaft ; Rechtsverteidigung gegen die Klage auf Feststellung seiner Vaterschaft; ...

  • Judicialis

    ZPO § 114

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114
    Das Vaterschaftsfeststellungsverfahren hat nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn der Vater ernsthafte Zweifel an seiner Vaterschaft darlegen kann

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 945
  • FamRZ 2006, 960
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Nürnberg, 07.10.2003 - 11 UF 2342/03

    Prozesskostenhilfe im Vaterschaftsfeststellungsverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.09.2005 - 8 WF 187/05
    Nach zutreffender Auffassung hat auch in dem von dem Amtsermittlungsgrundsatz beherrschten Vaterschaftsfeststellungsverfahren die Rechtsverteidigung des als Vater in Anspruch genommenen Beklagten nur dann hinreichende Aussicht auf Erfolg im Sinne des § 114 ZPO, wenn er ernsthafte Zweifel an seiner Vaterschaft darlegt (OLG Köln FamRZ 2003, 1018; OLG Nürnberg MDR 2004, 96 m. w. Nachw).

    Im Rahmen des Prozesskostenhilfeverfahrens ist eine antizipierte Beweisaufnahme in eng begrenzten Umfang zulässig (vgl. OLG Nürnberg MDR 2004, 96 m. w. Nachw.).

  • OLG Köln, 20.01.2003 - 14 WF 195/02

    PKH für Vaterschaftsfeststellungsklagen

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.09.2005 - 8 WF 187/05
    Nach zutreffender Auffassung hat auch in dem von dem Amtsermittlungsgrundsatz beherrschten Vaterschaftsfeststellungsverfahren die Rechtsverteidigung des als Vater in Anspruch genommenen Beklagten nur dann hinreichende Aussicht auf Erfolg im Sinne des § 114 ZPO, wenn er ernsthafte Zweifel an seiner Vaterschaft darlegt (OLG Köln FamRZ 2003, 1018; OLG Nürnberg MDR 2004, 96 m. w. Nachw).
  • OLG Hamm, 18.05.2007 - 9 WF 40/07

    Zur Frage, wann eine Rechtsverteidigung "mutwillig" im Sinne von § 114 Satz 1 ZPO

    Insofern unterscheidet sich die Anfechtungsklage gemäß § 640 Abs. 2 Nr. 2 ZPO von der Feststellungsklage gemäß § 640 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, für die die Frage der hinreichenden Erfolgsaussicht umstritten ist (vgl. OLG Naumburg, FamRZ 2006, 960).
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